Supervision - verschaffen Sie sich Überblick
Supervision für Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Teams
Professionelle Reflexion für mehr Klarheit, neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im beruflichen Alltag.
Berufliche Verantwortung erfordert permanente professionelle Reflexion.
Supervision ist eine professionelle Beratungsmethode für den beruflichen Bereich und für Ihr berufliches Handeln. Ich unterstütze Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen und Teams dabei, herausfordernde berufliche Situationen aus einer „Metaperspektive heraus“ gemeinsam zu reflektieren und in weiterer Folge kompetent zu meistern.
Erhöhen Sie mit Supervision die Qualität Ihrer Arbeit.
Ziel der Supervision ist es, berufliche Themen und Herausforderungen zu reflektieren und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Je nach Anliegen sammeln wir Ideen, klären Rollen und Funktionen, bearbeiten Konflikte und entwickeln passende nächste Schritte
Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Einzelsupervision | Fallsupervision | Teamsupervision
Ich arbeite lösungsorientiert und zielgerichtet mit systemischem Fokus. Abhängig von Ihrem individuellem Anliegen können wir die Supervision in Form von Einzelsupervision, Gruppensupervision oder Teamcoaching gestalten.
Klarheit und Kraft im beruflichen Handeln.
Mögliche Themen für Einzelsupervision oder Teamsupervision:
Veränderungsprozesse im Team, im Unternehmen
berufliche Entscheidungsfindung
Stressmanagement im Einzelnen / im Team / in der Abteilung
Arbeit an Vision, Werte und Ziel der Organisation / des Teams
spezifische Fallbesprechung
spezielle berufliche Herausforderungen
Teamkonflikte
Rollen- und Aufgabenklärung, Potentialentfaltung
Fragen der Work Life Balance
berufliche Unsicherheiten
Einzelsupervision, Gruppensupervision und Teamcoachings.
Die Supervisionen finden in meinen Praxisräumlichkeiten in Wiener Neustadt und Wien statt oder nach Absprache gerne auch in Ihrer Organisation oder Firma.
Setting:
Ich bin eingetragene Supervisorin im ExpertInnenpool des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung (WKO).
Nach BGBl. II 140/2003 § 2, Abs. 1 (2) bin ich berechtigt, LSB in Ausbildung nach Verordnung ALT in Form von Einzel- oder Gruppensupervision zu supervidieren.